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Dem Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Gebrauchtwagens steht gegenüber dem Hersteller ein Schadenersatzanspruch aus §§ 826, 31 BGB zu. Das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit manipulierter Motorsteuerungssoftware ist geeignet, den Käufer konkludent zu täuschen. Die Täuschungshandlung wirkt sich auch auf Erwerber aus, die einen betroffenen Gebrauchtwagen vor Bekanntwerden des Abgasskandals gutgläubig erworben haben. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |