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Die Entscheidung behandelt die Ansprüche eines Käufers im VW-Diesel-Abgasskandal auf Rückzahlung des Kaufpreises und Feststellung des Annahmeverzugs wegen arglistiger Täuschung und deliktischer Haftung aufgrund der im Motor EA 189 verbauten Manipulationssoftware. Die Berufung des Klägers gegen die erstinstanzliche Abweisung seiner Klage wurde zurückgewiesen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |