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Ein Darlehensvertrag zur Finanzierung eines Fahrzeugkaufs kann nicht wirksam widerrufen werden, wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Die Widerrufsfrist beginnt zu laufen, wenn der Darlehensgeber den Darlehensnehmer nach den gesetzlichen Anforderungen ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt und die erforderlichen Pflichtangaben erteilt hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |