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Eine Schadensersatzklage wegen behaupteter unzulässiger Abschalteinrichtungen bei einem Euro 5 Dieselmotor des Typs B wird abgewiesen, wenn das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für den streitgegenständlichen Fahrzeugtyp bisher keinen Bescheid wegen dessen Emissionsverhalten erlassen und keinen verpflichtenden emissionsbedingten Rückruf angeordnet hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |