|
Die Täuschungshandlung des Herstellers, nämlich das Inverkehrbringen eines mit Manipulationssoftware ausgestatteten Fahrzeuges und/oder Motors, wirkt sich regelmäßig auch auf Erwerber aus, die einen betroffenen Gebrauchtwagen vor Bekanntwerden des Abgasskandals und damit gutgläubig erworben haben. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |