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Der Fahrzeughersteller begeht durch das massenhafte Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit einem Motor unter bewusster Verwendung einer unzulässigen Abschaltvorrichtung eine sittenwidrige Schädigung im Sinne des § 826 BGB. Der Schaden des Käufers eines solchen Fahrzeugs ist bereits im Abschluss des Kaufvertrags über das Fahrzeug zu sehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |