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Das OLG Köln hat entschieden, dass einem Kläger, der vom sogenannten 'Abgasskandal' betroffen ist, ein mangelfreies, fabrikneues Fahrzeug nachzuliefern ist, wenn das ursprünglich erworbene Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in der Motorsteuerungssoftware aufweist. Die Beklagte wurde zur Nachlieferung eines Neufahrzeugs Zug um Zug gegen Rückübereignung des mangelhaften Fahrzeugs verurteilt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |