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1. Zur Erweiterung des Berufungsantrags wegen einer abgewiesenen Nebenforderung nach Ablauf der Frist zur Begründung der Berufung. 2. Dem Käufer eines vom sogenannten "Dieselskandal" betroffenen Pkws steht gegen den Hersteller des Motors ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises nur mit der von Amts wegen zu berücksichtigen Einschränkung zu, dass eine Nutzungsentschädigung anzurechnen ist. 3. Der Käufer eines vom sogenannten "Dieselskandal" betroffenen Pkws hat gegen den Hersteller des Motors keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten für Reparaturen infolge Verschleiß oder Unfall, denn diese entstehen allein durch die Nutzung des Fahrzeugs und damit ungeachtet der möglichen Konsequenzen der unzulässigen Abschalteinrichtung für die Typzulassung, weshalb sie vom Schutzzweck der Norm nicht erfasst werden (Leitsätze des Gerichts) |