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Infolge des Bekanntwerdens der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim Motor EA 189 und der ergriffenen Informationsmaßnahmen kann jedenfalls ab Anfang 2016 nicht mehr von einer sittenwidrigen Veranlassung der Schädigung von Käufern gebrauchter Dieselfahrzeuge mit diesem Motor ausgegangen werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |