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Das europäische Patent 1933075 wird mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland dadurch teilweise für nichtig erklärt, dass seine Patentansprüche eine geänderte Fassung erhalten. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen, da sich das Streitpatent in Bezug auf die mit Hauptantrag verteidigte Fassung als rechtsbeständig erweist und der Nichtigkeitsgrund der mangelnden Patentfähigkeit insoweit nicht vorliegt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |