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Der dem Käufer eines mit manipulationssoftware ("Umschaltlogik") ausgestatteten Fahrzeugs nach § 826 BGB zustehende Schadensersatzanspruch reduziert sich um einen wertersatz für die gezoggenen Nutzungen. Zusätzlich hat der Käufer aber Anspruch auf Verzinsung des gezahlten Kaufpreieses gemäß § 849 BGB. (Leitsätze des Gerichts) |