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Ein Anspruch auf Nachlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs ist nicht wegen Unmöglichkeit gemäß § 275 Abs. 1 BGB ausgeschlossen, wenn das ursprünglich erworbene Modell nicht mehr hergestellt wird, aber ein neues Fahrzeug mit zumindest identischen oder gleichwertigen technischen Merkmalen geliefert werden kann. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |