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Eine Schadensersatzklage im Dieselskandal ist abzuweisen, wenn das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ein Software-Update freigegeben und dabei keine unzulässigen Abschalteinrichtungen festgestellt hat, sondern vorhandene Abschalteinrichtungen als zulässig eingestuft wurden. Maßnahmen hinsichtlich des sogenannten "Thermofensters" können zum Schutz des Motors zulässig sein, insbesondere wenn sie der Gefahr der Versottung des Motors bei zu hoher Abgasführung entgegenwirken. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |