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Ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Dieselskandal besteht nicht, wenn der Kläger das Fahrzeug erst nach Aufspielen des Softwareupdates zur Beseitigung der unzulässigen Abschalteinrichtung und in Kenntnis der Betroffenheit vom Dieselskandal erworben hat. In diesem Fall ist das der Herstellerin vorgeworfene Verhalten nicht kausal für den Erwerb des Pkw durch den Kläger geworden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |