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Das OLG Hamm hat ein Urteil aufgehoben, das eine Klage wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit als unzulässig abgewiesen hatte. Die Klage betraf die Wirksamkeit und die Folgen des Widerrufs einer auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages im Rahmen eines Verbundgeschäfts zur Finanzierung eines PKW gerichteten Willenserklärung. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |