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Das OLG Köln hat die Berufung des Klägers gegen die Klageabweisung des Landgerichts zurückgewiesen. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen, da eine Betroffenheit des PKWs des Klägers vom sog. Abgasskandal nicht hinreichend dargelegt worden sei. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |