|
Das Landgericht Hagen hat eine Klage auf Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags zur PKW-Finanzierung nach Widerruf abgewiesen. Streitig war die Wirksamkeit des Widerrufs aufgrund behaupteter Mängel in der Widerrufsinformation und den Pflichtangaben, denen die Beklagte die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und die Schutzwirkung der Gesetzlichkeitsfiktion entgegenhielt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |