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Ein Schadensersatzanspruch auf Rückgängigmachung des Kaufs eines gebrauchten Dieselfahrzeugs wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung (Thermofenster) im Dieselmotor des Typs EA 897 besteht gegenüber der Konzernmutter nicht. Dies gilt, wenn die Entwicklung des Motors und die Entscheidung zur Ausstattung mit der Steuerungssoftware durch die Tochtergesellschaft (Audi AG) in eigener Verantwortung getroffen wurden und eine Zurechnung nach § 31 BGB nicht in Betracht kommt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |