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Der entgeltliche Erwerb eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Fahrzeugs begründet einen Schaden im Sinne von § 826 BGB. Die serienmäßige Verwendung solcher Software ist sittenwidrig und vorsätzlich. Der Fahrzeughersteller haftet gemäß § 31 BGB für die sittenwidrige Schädigung. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |