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Der Widerruf eines Darlehensvertrags ist verfristet, wenn die Widerrufsbelehrung dem Muster in Anlage 7 zu Art. 247 § 6 EGBGB a.F. entspricht und die Gesetzlichkeitsfiktion greift. Eine Angabe des Tageszinses mit 0,00 € in der Widerrufsbelehrung ist zulässig, wenn dies vereinbart wurde. Für die Pflichtangabe des einzuhaltenden Verfahrens bei Kündigung genügt der Verweis auf eine Internetseite oder die Zurverfügungstellung der Verfahrensordnung auf Anfrage; ein Hinweis auf § 314 BGB ist nicht erforderlich. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |