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Die Gewährung von Versicherungsschutz aus einem privaten Haftpflichtversicherungsvertrag ist gemäß Ziffer 6.1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung von privaten Risiken (AHB-Privat 14/PR 05.2014) ausgeschlossen, wenn die Haftpflicht des Besitzers eines Kraftfahrzeugs wegen Schäden geltend gemacht wird, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden. Dies umfasst auch Schäden, die beim Be- und Entladen eines Transporters entstehen, da sich hier das Gebrauchsrisiko und nicht das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |