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Ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises nach Rücktritt vom Kaufvertrag wegen eines vermeintlichen Mangels im Rahmen der Abgasdiskussion setzt die gemäß § 323 Abs. 1 BGB erforderliche Fristsetzung zur Nacherfüllung voraus. Eine Entbehrlichkeit der Fristsetzung ist nicht gegeben, wenn keine genügenden Anhaltspunkte für ein arglistiges Verschweigen eines Mangels vorgetragen wurden und nicht dargelegt ist, dass nach einem Software-Update weiterhin Mängel vorliegen würden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |