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Ein Fahrzeughersteller, der ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Verkehr bringt und dadurch den Käufer vorsätzlich sittenwidrig schädigt, ist zum Schadensersatz verpflichtet. Der Käufer kann die Rückabwicklung des Kaufvertrags Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs, Freistellung von Darlehensraten und Ersatz weiterer Schäden verlangen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |