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Das Landgericht Wuppertal hat eine Klage auf Feststellung des Erlöschens von Leistungspflichten aus einem Verbraucherdarlehensvertrag zur Finanzierung eines Kraftfahrzeugs aufgrund erklärten Widerrufs abgewiesen. Der Kläger hatte die Wirksamkeit des Widerrufs mit vermeintlich fehlerhafter Widerrufsbelehrung und unvollständigen Pflichtangaben begründet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |