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Ein Kraftfahrzeug, dessen Motorsteuerungssoftware im alltäglichen Straßenbetrieb zu einer Überschreitung der Schadstoffgrenzwerte führt, obwohl es auf dem Prüfstand die Grenzwerte einhält, weist nicht die Eigenschaften auf, die der Käufer erwarten darf. Der Kaufvertrag, mit welchem der Hersteller das neue Fahrzeug verkaufte, begründet Pflichten auch im Verhältnis zu späteren Gebrauchtwagenkäufern, da diese in Leistungsnähe des Vertrages stehen und ein schützenswertes Interesse an der Einbeziehung hinsichtlich Konstruktionsmängeln besteht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |