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Das Landgericht Köln hat entschieden, dass ehemalige Angestellte des Erblassers dem Kläger als Alleinerben Schadensersatz wegen der unrechtmäßigen Entwendung von Vermögensgegenständen, darunter mehrere Fahrzeuge, zu zahlen haben. Zudem wurde festgestellt, dass der Kläger Eigentum am Personenkraftwagen Rolls-Royce, Typ 'Ghost', erworben hat und die Beklagten zum Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten verurteilt wurden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |