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Ein Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 683 S. 1, 670 BGB) für die Prämienzahlung einer Kfz-Haftpflichtversicherung besteht nicht, wenn der Beklagte nicht Halter des Fahrzeugs war und sich somit nicht gemäß § 6 PflVG strafbar machen konnte. Eine fehlerhafte Haltereintragung im Fahrzeugregister, die später korrigiert wurde, begründet allein keine Haltereigenschaft des Beklagten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |