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Die Mautpflicht für Fahrzeugkombinationen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr eingesetzt werden, erfordert eine einheitliche Bewertung von Zugfahrzeug und Anhänger. Das Merkmal der Ausschließlichkeit ist zwingende Voraussetzung und entfällt, wenn für die konkrete Einzelfahrt neben dem Transportzweck ein weiterer Zweck tritt. Der Begriff des Güterkraftverkehrs ist unionsrechtlich geprägt und umfasst die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |