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Auslieferungsfahrzeuge für Elektrogroßgeräte unterliegen den Lenk- und Ruhezeiten nach der FPersV, soweit sie (auch nur) ein Altgerät abtransportieren oder (auch nur) ein Gerät lediglich ausliefern, ohne es aufzustellen/anzuschließen oder (aufwändig) einzubauen. Abzutransportierende Altgeräte und Neugeräte, die lediglich angeliefert werden, sind kein Materiel i.S.d. § 1 Abs. 2 Nr. 3 FPersV. (Leitsätze des Gerichts) |