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Die Angabe "Herkunft: Deutsche Ausführung" in einer Internetanzeige stellt keine Beschaffenheitsvereinbarung dahingehend dar, dass es sich um ein in Deutschland hergestelltes und nicht reimportiertes Fahrzeug handelt, sondern bedeutet lediglich, dass das Fahrzeug alle Ausstattungsmerkmale und technischen Voraussetzungen für eine Zulassung und den Vertrieb in Deutschland erfüllt. Ein Re-Importfahrzeug stellt grundsätzlich keinen Sachmangel dar, und den Verkäufer trifft keine gesonderte Hinweispflicht auf diesen Umstand. Allein der Umstand, dass ein Fahrzeug zunächst für den Markt eines anderen EU-Landes vorgesehen war, stellt keinen wertmindernden Umstand dar, sofern es nach deutschem Standard hergestellt wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |