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Hat sich ein Kraftfahrer der angeordneten medizinisch-psychologischen Prüfung gestellt, so hat sich dadurch die Anordnung in einer Weise erledigt, dass von einer seitens der Behörde rechtswidrig erlangten Prüfungsleistung nicht mehr gesprochen werden kann. Das Ergebnis der durchgeführten Prüfung schafft eine neue Tatsache, die selbstständige Bedeutung hat und zu verwerten ist, um die Allgemeinheit vor Kraftfahrern zu schützen, die sich aufgrund festgestellter Tatsachen als ungeeignet erwiesen haben. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |