|
Ein Beschluss des Landgerichts, der die Rechtswidrigkeit einer Ingewahrsamnahme nicht feststellt, obwohl die richterliche Entscheidung nicht unverzüglich eingeholt wurde, verletzt das Recht aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |