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Ein zum Vertragsrücktritt berechtigender wesentlicher Mangel eines Fahrzeugs liegt vor, wenn die tatsächlich erreichbare Höchstgeschwindigkeit um mehr als 5 % von der dem Käufer vorher mitgeteilten abweicht. Ein Sachmangel kann ausgeschlossen werden, wenn die unter Berücksichtigung von Messtoleranzen ermittelte Höchstgeschwindigkeit den Angaben in den Fahrzeugpapieren so nahekommt, dass die 5%-Grenze nicht überschritten wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |