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Die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ordnungsverfügung zur Stilllegung eines Fahrzeugs und zur Beantragung der Umschreibung ist rechtmäßig, wenn die materiellrechtlichen Voraussetzungen für den Erlass der Verfügung offensichtlich vorliegen. Halter eines Kraftfahrzeugs ist, wer es für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, auch wenn der Kfz-Brief nicht übergeben wurde und die Kosten für Versicherung und Steuer lediglich erstattet werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |