|
Im Haftpflichtversicherungsrecht kann der Versicherungsnehmer grundsätzlich nicht die Befriedigung des Haftpflichtgläubigers verlangen. Eine Klage auf Befreiung von der Haftpflichtverbindlichkeit kommt in der Regel nur dann in Betracht, wenn das Bestehen des Haftpflichtanspruchs rechtskräftig festgestellt ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |