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Der einmalige Konsum von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis), wie Amphetamin, lässt die Kraftfahreignung entfallen und führt zur zwingenden Entziehung der Fahrerlaubnis, unabhängig davon, ob unter dem Einfluss der Betäubungsmittel ein Kraftfahrzeug geführt wurde. Der Vortrag einer unbewussten Rauschmitteleinnahme muss glaubhaft und widerspruchsfrei dargelegt werden, um die typischerweise einem positiven Drogennachweis vorausgehende Annahme eines Willensaktes zu widerlegen. Das öffentliche Vollzugsinteresse an der sofortigen Entziehung der Fahrerlaubnis überwiegt in solchen Fällen das private Aussetzungsinteresse. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |