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Das Führen eines Kraftfahrzeuges unter Cannabiseinfluss mit einem THC-Wert von 1,7 µg/l über dem Grenzwert von 1 ng/g beweist, dass der Fahrer zwischen Konsum von Cannabis und Fahren nicht trennen kann. Wird zudem ein gelegentlicher Konsum eingeräumt, ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bei feststehender Ungeeignetheit rechtmäßig, da dem Antragsgegner kein Ermessen zusteht. Das öffentliche Interesse am Schutz anderer Verkehrsteilnehmer überwiegt die persönlichen Schwierigkeiten des Betroffenen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |