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Der Streitwert in Hauptsacheverfahren wegen der Entziehung oder Erteilung einer Fahrerlaubnis wird regelmäßig auf den Auffangbetrag von 5.000 Euro festgesetzt, unabhängig von der Fahrerlaubnisklasse. Ein streitwerterhöhendes besonderes Interesse aufgrund beruflicher Nutzung der Fahrerlaubnis ist nur anzunehmen, wenn die berufliche Tätigkeit gerade im Führen eines Kraftfahrzeugs besteht; die bloße Nutzung als Transportmittel zur Arbeitsstätte oder zwischen Einsatzorten genügt nicht. Die Funktion als Fahrer in einer Kolonne eines Dachdeckers stellt keine solche berufliche Tätigkeit dar. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |