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Ein Angriff auf die Entschlussfreiheit eines Kraftfahrzeugführers im Sinne des § 316a Abs. 1 StGB wird bereits dann verübt, wenn vom Täter eines geplanten Raubes eine Polizeikontrolle vorgetäuscht wird und sich der Geschädigte dadurch zum Anhalten gezwungen sieht. Ein Übernahmebeschluss gemäß § 225a StPO ist unwirksam, wenn er in der Hauptverhandlung von einer Strafkammer mit lediglich zwei Berufsrichtern erlassen wird, da die Entscheidung über die Übernahme in der für Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung vorgeschriebenen Besetzung zu ergehen hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |