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1. Zur Durchführung einer nicht standardisierten Geschwindigkeitsmessung mittels Provida-Nachfahrsystem auf einem Motorrad. 2. Die Geschwindigkeitsmessung mittels Provida kann auch dergestalt erfolgen, dass aus dem gefertigten Video nachträglich eine Auswertestrecke festgelegt wird und für diese Strecke dann mittels Bildzähler eine Geschwindigkeitsberechnung anhand des Videos stattfindet (Leitsätze des Gerichts) |