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Wegen Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung darf die Polizei die Blutuntersuchung eines des Drogenkonsums verdächtigen Fahrers eines Kraftfahrzeugs anordnen, wenn aufgrund einer Verzögerung der Blutentnahme durch den fortschreitenden Abbau des THC-COOH-Wertes im Blut unter Umständen der Nachweis eines regelmäßigen und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis ohne weiteres rechtfertigenden Cannasbiskonsums nicht mehr geführt werden könnte. (Leitsätze des Gerichts) |