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Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist rechtmäßig, wenn ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss geführt wurde und der festgestellte THC-Wert von 3,3 ng/ml den Grenzwert von 1 ng/ml übersteigt, was die Annahme eines zeitnahen Konsums mit Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit rechtfertigt. Das Führen eines Kraftfahrzeuges unter Cannabiseinfluss beweist, dass der Fahrer zwischen Konsum und Fahren nicht trennen kann. Eine Verkehrsteilnahme unter Betäubungsmittelseinfluss rechtfertigt grundsätzlich den Schluss auf gelegentlichen Konsum, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Umstände seines Konsums nicht konkret und glaubhaft darlegt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |