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Das Führen eines Kraftfahrzeuges unter Cannabiseinfluss mit einem THC-Wert von 1,8 µg/l über dem Grenzwert von 1 ng/ml rechtfertigt die Annahme eines zeitnahen Konsums mit entsprechender Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit. Dies beweist, dass der Fahrer zwischen Konsum von Cannabis und Fahren nicht trennen kann. Ist der Fahrer zudem gelegentlicher Cannabiskonsument, ist die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtmäßig. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |