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Die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wird angeordnet, wenn der Betroffene nicht ausreichend über die Umstellung des Punktesystems und die drohende Entziehung informiert wurde und die sofortige Vollziehung nicht ausreichend begründet ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |