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Ein Gebrauchtwagen ist mangelhaft im Sinne des § 434 BGB, wenn er bei Übergabe reparierte Lack- und Blechschäden aufweist, die über Bagatellschäden hinausgehen. Der Käufer eines gebrauchten Kraftfahrzeuges kann grundsätzlich erwarten, dass das Fahrzeug im Zeitpunkt der Übergabe noch keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als geringfügigen äußeren Lackschäden gekommen ist, nicht aber zu sonstigen Blechschäden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |