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Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist rechtmäßig, wenn ein gelegentlicher Cannabiskonsument ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss im Straßenverkehr führt und dabei ein THC-Wert von 4,2 ng/ml im Blut festgestellt wird. Dieser Wert übersteigt den Grenzwert von 1 ng/ml erheblich und rechtfertigt die Annahme eines zeitnahen Konsums mit Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit. Das Führen eines Kraftfahrzeuges unter Cannabiseinfluss beweist, dass der Betroffene zwischen Konsum und Fahren nicht trennen kann, was bei feststehender Ungeeignetheit zum Fahrerlaubnisentzug ohne Ermessen führt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |