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Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist rechtmäßig, wenn der Betroffene gelegentlich Cannabis konsumiert und nicht zwischen dem Konsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs trennen kann. Die Angaben des Betroffenen zum Konsumzeitpunkt und zur Unerfahrenheit mit Cannabis sind als widersprüchlich und unglaubwürdig anzusehen, wenn sie im Widerspruch zu polizeilichen, ärztlichen und gutachterlichen Feststellungen stehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |