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Konzentrationen von THC (2,5 ng/ml) und THC-COOH (17 ng/ml) können nach aktuellen Forschungsergebnissen nur durch aktiven Konsum und nicht durch passive Aufnahme des Cannabiswirkstoffs erreicht werden. Die Verkehrsteilnahme unter dem Einfluss von Cannabis rechtfertigt grundsätzlich den Schluss auf eine mehr als einmalige Cannabisaufnahme, wenn ein einmaliger Konsum nicht konkret und glaubhaft dargelegt wird. Eine Entziehungsverfügung kann sich zudem auf den festgestellten Konsum von Amphetaminen stützen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |