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Eine Klage ist als unzulässig abzuweisen, wenn der Kläger den Rechtsstreit fortführt, obwohl er sich im Rahmen eines Prozessvergleichs zur Klagerücknahme verpflichtet hat. Dies gilt insbesondere, wenn er die im Vergleich vereinbarte Bedingung, wie die Vorlage eines positiven Gutachtens zur Kraftfahreignung, nicht erfüllt hat. Die Fortsetzung des Verfahrens verstößt in diesem Fall gegen das Gebot von Treu und Glauben. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |