|
Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist rechtmäßig, wenn ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss geführt wurde und der festgestellte THC-Wert den Grenzwert von 1 ng/ml deutlich übersteigt. Das Führen eines Kraftfahrzeuges unter Cannabiseinfluss beweist, dass der Betroffene zwischen Konsum von Cannabis und Fahren nicht trennen kann. Die Verkehrsteilnahme unter dem Einfluss des Betäubungsmittels rechtfertigt es grundsätzlich, auf eine mehr als einmalige Cannabisaufnahme (gelegentlicher Konsum) zu schließen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Umstände eines angeblich einmaligen Konsums nicht konkret und glaubhaft darlegt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |